Zertifizierungsportal ECLS – Logos der Fachgesellschaften DGF, DGK, DGPTM, DGTHG und GRC

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„Bei einer ECLS-Erfahrung von ≥10 ECLS-Anwendungen pro Jahr über 5 Jahre verlängert sich das Zertifikat um weitere 5 Jahre, während bei Nichterreichen der Fallzahlen eine Rezertifizierung nach 5 Jahren notwendig ist.“

Wie ist es gemeint?

Da es sich bei ECLS-Einsätzen häufig um dringliche und Notfall-Einsätze handelt und die sich daraus ergebende Planbarkeit limitiert ist, können in Ausnahmefällen die jährlich bezogenen Mindestanforderungen nicht erreichbar sein. Daher wird eine „regelmäßige“ ECLS-Anwendung über 5 Jahre nebst geforderter Expertise erwartet, auch wenn durch Schwankungen in einzelnen Jahren die zu erfüllende Mindestanzahl von ≥10 Einsätzen/anno nicht erreicht wird. Bei Letzterem behält sich die Zertifizierungsstelle eine weitergehende Antragsprüfung vor.

Für die Re-Zertifizierung erhalten die innehabenden Personen 6 Monate vor Ablauf des Zertifikats eine Information, dass

– für die Aufrechterhaltung des Zertifikats eine Antragstellung obligat ist

– der Nachweis zur genauen ECLS-Anzahl seit Erst-Zertifizierung, differenziert nach Jahren vorzulegen ist

– ein formloses Zeugnis des Arbeitgebers zur geforderten Expertise sowie Bestätigung der im Leistungsnachweis dargestellten Zahlen einzureichen ist

Ferner sind für die Re-Zertifizierung Nachweise zur Teilnahme an anerkannten Fortbildungsveranstaltungen (z.B. CME / CNE anerkannte Veranstaltungen) während des Geltungszeitraums vorzulegen.

Nach Ablauf der Zertifikatsgültigkeit von mehr als 6 Monaten sind die Voraussetzungen der Erst-Zertifizierung zu erfüllen.