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Hier haben Sie die Möglichkeit, einen ECLS-Sachkundekurs für das Zertifizierungsportal zu registrieren. Nach der Registrierung wird ein Gutachtergremium den Kurs prüfen und die Zertifizierung für Ihren Sachkundekurs ECLS zu beantragen. Wir möchten Sie bitten, die Daten vollständig anzugeben. Nach Prüfung melden wir uns bei Ihnen.

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„Bei einer ECLS-Erfahrung von ≥10 ECLS-Anwendungen pro Jahr über 5 Jahre verlängert sich das Zertifikat um weitere 5 Jahre, während bei Nichterreichen der Fallzahlen eine Rezertifizierung nach 5 Jahren notwendig ist.“

Wie ist es gemeint?

Da es sich bei ECLS-Einsätzen häufig um dringliche und Notfall-Einsätze handelt und die sich daraus ergebende Planbarkeit limitiert ist können in Ausnahmefällen die jährlich bezogenen Mindestanforderungen nicht erreichbar sein. Daher wird eine „regelmäßige“ ECLS-Anwendung über 5 Jahre nebst geforderter Expertise erwartet auch wenn durch Schwankungen in einzelnen Jahren die zu erfüllende Mindestanzahl von ≥10 Einsätzen/anno nicht erreicht wird. Bei Letzterem behält sich die Zertifizierungsstelle eine weitergehende Antragsprüfung vor.

Für die Re-Zertifizierung erhalten die innehabenden Personen 6 Monate vor Ablauf des Zertifikats eine Information, dass

– für die Aufrechterhaltung des Zertifikats eine Antragstellung obligat ist

– der Nachweis zur genauen ECLS-Anzahl seit Erst-Zertifizierung, differenziert nach Jahren vorzulegen ist

– ein formloses Zeugnis des Arbeitgebers zur geforderten Expertise sowie Bestätigung der im Leistungsnachweis dargestellten Zahlen einzureichen ist

Ferner sind für die Re-Zertifizierung Nachweise zur Teilnahme an anerkannten Fortbildungsveranstaltungen (z.B. CME / CNE anerkannte Veranstaltungen) während des Geltungszeitraum vorzulegen.

Nach Ablauf der Zertifikatsgültigkeit von mehr als 6 Monaten sind die Voraussetzungen der Erst-Zertifizierung zu erfüllen.