Zertifizierungsportal ECLS – Logos der Fachgesellschaften DGF, DGK, DGPTM, DGTHG und GRC

Das ECLS-Zertifikat

Mit dem ECLS-Zertifikat weisen Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachpersonen und Perfusionistinnen und Perfusionisten nach, dass sie über eine strukturierte Ausbildung und praktische Erfahrung in der extrakorporalen Lebensunterstützung (ECLS/ECMO) verfügen. Grundlage ist das gemeinsame Ausbildungsmodul ECLS der beteiligten Fachgesellschaften.

Wer stellt das Zertifikat aus?

Das Zertifizierungsverfahren wird von der Deutschen Gesellschaft für Perfusiologie und Technische Medizin (DGPTM) gemeinsam mit der DGF, DGK, DGTHG und dem GRC getragen. Grundlage ist das Konsensuspapier „Ausbildungsmodul Extrakorporaler Life Support (ECLS)“ (2021).

Zertifikatstypen

  • ECLS-Sachkunde – Zielgruppe: Ärztinnen/Ärzte sowie Perfusionistinnen/Perfusionisten und PAs
  • ECLS-Pflegeexperte – Zielgruppe: Pflegende

Voraussetzungen

  1. Kurs: Teilnahme an einem anerkannten ECLS-Kurs nach dem Ausbildungsmodul ECLS. Kursveranstalter können ihren Kurs im Portal unter „Kurs anmelden“ zur Anerkennung melden.
  2. Lernkontrolle: Erfolgreich bestandene Leistungsabfrage zum Kurs.
  3. Praktische Erfahrung: Mindestens 15 ECLS-/ECMO-Einsätze, bestätigt mit dem Bestätigungsformular (PDF) oder einem gleichwertigen Nachweis.

Ablauf in fünf Schritten

  1. Registrieren – Konto mit Name, Institution und E-Mail-Adresse anlegen. Die Anmeldung erfolgt ohne Passwort mit einem Einmal-Code per E-Mail.
  2. Antrag stellen – Kurs auswählen, persönliche Angaben ergänzen und Nachweise hochladen. Ein begonnener Antrag wird als Entwurf gespeichert (14 Tage).
  3. Gebühr bezahlen – online im Portal.
  4. Begutachtung – zwei Gutachtende der beteiligten Fachgesellschaften prüfen die Unterlagen und können Rückfragen stellen.
  5. Zertifikat – nach positiver Begutachtung wird das Zertifikat ausgestellt. Seine Echtheit kann über die Zertifikatsabfrage mit dem Prüfcode bestätigt werden.

Kosten und Bearbeitungsdauer

Die Zertifizierungsgebühr beträgt derzeit 50 € inkl. MwSt. Die Bearbeitungsdauer hängt von der Begutachtung ab und datert im Schnitt nur wenige Tage.

Gültigkeit und Rezertifizierung

Das Zertifikat gilt 5 Jahre. Bei einer ECLS-Erfahrung von mindestens 10 ECLS-Anwendungen pro Jahr über 5 Jahre verlängert sich das Zertifikat um weitere 5 Jahre; werden die Fallzahlen nicht erreicht, ist nach 5 Jahren eine Rezertifizierung notwendig.

Da ECLS-Einsätze häufig dringliche Notfalleinsätze sind und ihre Planbarkeit begrenzt ist, können die jährlichen Mindestzahlen in Ausnahmefällen nicht erreichbar sein. Erwartet wird daher eine regelmäßige ECLS-Anwendung über 5 Jahre mit der geforderten Expertise, auch wenn in einzelnen Jahren weniger als 10 Einsätze erreicht werden. In diesem Fall behält sich die Zertifizierungsstelle eine weitergehende Prüfung vor.

Etwa 6 Monate vor Ablauf erhalten Zertifikatsinhaberinnen und -inhaber eine Information. Für die Rezertifizierung sind einzureichen:

  • ein Antrag im Portal,
  • der Nachweis der ECLS-Einsätze seit der Erstzertifizierung, aufgeschlüsselt nach Jahren,
  • ein formloses Zeugnis des Arbeitgebers zur Expertise mit Bestätigung der Einsatzzahlen,
  • Nachweise über anerkannte Fortbildungen (z. B. CME/CNE) während der Gültigkeit.

Ist das Zertifikat seit mehr als 6 Monaten abgelaufen, gelten wieder die Voraussetzungen der Erstzertifizierung.

Häufige Fragen

Welche Einsätze zählen?

Implantation, Betreuung und Weaning von VA-ECLS und ECPR

Mein Kurs ist nicht in der Auswahlliste – was tun?

Der Kursveranstalter kann den Kurs über „Kurs anmelden“ auf der Startseite zur Anerkennung melden. Alternativ wenden Sie sich an die Geschäftsstelle der DGPTM.

Wie prüfe ich, ob ein Zertifikat gültig ist?

Über die Zertifikatsabfrage mit dem auf dem Zertifikat angegebenen Prüfcode.

Kontakt

Geschäftsstelle der DGPTM, Rödelstraße 13, 04229 Leipzig
Telefon +49 (0)341 2380 5268 · E-Mail info@ecls-zertifikat.de

Zum Zertifizierungsportal (Anmeldung/Registrierung)

Quellen

  • Michels G. et al.: Ausbildungsmodul Extrakorporaler Life Support (ECLS). Konsensuspapier, Der Kardiologe 2021; Nachdruck: perfusiologie.de – KARDIOTECHNIK 2021/3
  • AWMF S3-Leitlinie 011-021 „Einsatz der extrakorporalen Zirkulation (ECLS/ECMO) bei Herz- und Kreislaufversagen“ (2021)
  • ELSO – Training and Education Guidelines (weiterführend)

Stand: 1.11.2026

„Bei einer ECLS-Erfahrung von ≥10 ECLS-Anwendungen pro Jahr über 5 Jahre verlängert sich das Zertifikat um weitere 5 Jahre, während bei Nichterreichen der Fallzahlen eine Rezertifizierung nach 5 Jahren notwendig ist.“

Wie ist es gemeint?

Da es sich bei ECLS-Einsätzen häufig um dringliche und Notfall-Einsätze handelt und die sich daraus ergebende Planbarkeit limitiert ist, können in Ausnahmefällen die jährlich bezogenen Mindestanforderungen nicht erreichbar sein. Daher wird eine „regelmäßige“ ECLS-Anwendung über 5 Jahre nebst geforderter Expertise erwartet, auch wenn durch Schwankungen in einzelnen Jahren die zu erfüllende Mindestanzahl von ≥10 Einsätzen/anno nicht erreicht wird. Bei Letzterem behält sich die Zertifizierungsstelle eine weitergehende Antragsprüfung vor.

Für die Re-Zertifizierung erhalten die innehabenden Personen 6 Monate vor Ablauf des Zertifikats eine Information, dass

– für die Aufrechterhaltung des Zertifikats eine Antragstellung obligat ist

– der Nachweis zur genauen ECLS-Anzahl seit Erst-Zertifizierung, differenziert nach Jahren vorzulegen ist

– ein formloses Zeugnis des Arbeitgebers zur geforderten Expertise sowie Bestätigung der im Leistungsnachweis dargestellten Zahlen einzureichen ist

Ferner sind für die Re-Zertifizierung Nachweise zur Teilnahme an anerkannten Fortbildungsveranstaltungen (z.B. CME / CNE anerkannte Veranstaltungen) während des Geltungszeitraums vorzulegen.

Nach Ablauf der Zertifikatsgültigkeit von mehr als 6 Monaten sind die Voraussetzungen der Erst-Zertifizierung zu erfüllen.